Neuaufstellung Flächennutzungspläne

 

Flächennutzungspläne bieten eine gute Möglichkeit für eine zeitgemäße, räumliche Steuerung für die Gesamtstadt.

 

Eine Vielzahl der Flächennutzungspläne von Kommunen sind veraltet und erfüllen dabei nicht mehr den Anspruch einer strategischen, räumlichen Entwicklung für die Gesamtstadt. Drüber hinaus haben sich die gesetzlichen Grundlagen in den vergangenen Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt, sodass bei vielen Flächennutzungsplänen eine Neuaufstellung benötigt wird. So stammt der Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche beispielsweise aus dem Jahr 1998 und beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen. Den heute veralteten Bestands- und Prognosedaten wie auch den veralteten Zielen der gemeindlichen Entwicklung wird hier mit der Neuaufstellung begegnet.

Insbesondere im Umweltrecht ergeben sich neue und komplexe Sachverhalte.

Mit einem vorgeschalteten Leitbild werden zum Teil übergeordnete Ziele für die zukünftige Entwicklung in einigen Städten formuliert. Das Leitbild beinhaltet Aussagen sowohl für die gesamtstädtische Entwicklung als auch für die einzelnen Ortsteile und wird intensiv mit Politik und Bürgerschaft vor Ort sowie digital diskutiert. Hieraus können wesentliche Vorgaben für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet werden. Leitbildprozesse beinhalten als zentralen Ansatz in der Regel auch eine intensive Einbeziehung der Öffentlichkeit mittels unterschiedlicher Formate.