Im Zuge des Bebauungsplanes sind diese Nutzungen planungsrechtlich abzusichern. Beabsichtigt wird die Festsetzung eines Sondergebietes. Angesichts der zentralen innenstadtnahen Lage sind eine Reihe von Fachgutachten zu den Aspekten, Artenschutz, Lärm, Verschattung, Windhygiene und Artenschutz zu koordinieren.
Im Auftrag der Stadt Bochum
2018